ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis nach EnEV 2007 für Wohn- und Nichtwohngebäude, Deutsche Energie-Agentur (dena) Reg. Nr. 332054

Seit dem 1. Juli 2008 ist die Vorlage eines Energieausweis für alle bis 1965 fertig gestellten Wohngebäude bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Gebäude gilt dies ab Januar 2009. Für Neubauten ist die Ausstellung von einem Energiebedarfsausweis schon seit Einführung EnEV in 2007 Pflicht.

Der Energieausweis weist die Energieeffizienz von Gebäuden nach. Die Daten im Energieausweis werden somit zum entscheidenden Miet- bzw. Kaufkriterium für eine Immobilie. Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden vorzulegen.

 

 

Energieausweis

Energieausweis, Quelle: dena Zur Vergrösserung bitte aufs Bild klicken